AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DNA – die neuen Arbeitswelten

1) Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Web-App „DNA – die neuen Arbeitswelten“ sowie die damit zusammenhängende Angebote. Ergänzend ist die Datenschutzerklärung zu beachten.

Further at Work GmbH, Hopfenweg 21, 3007 Bern, behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Further at Work und dem Kunden für den Kunden zumutbar ist oder wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird. Further at Work informiert App-Nutzende über etwaige Änderungen und Ergänzungen der AGB mit angemessener Frist im Voraus in Textform (z.B. per E-Mail oder per Benachrichtigung beim Anmelden auf der App).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt und die betroffene Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Ziel nahekommt.

Die Vereinbarung von Abweichungen zu diesen AGB in Einzelfällen mit den Kund*innen setzt der schriftlichen Form voraus.

2) Vertragsgegenstand und Buchungsprozess

DNA ist eine Learning-Plattform. Einzelheiten und Details zum Inhalt sowie allfälligen Zusatzleistungen entnimmt man den jeweiligen Beschreibungen und Informationen über die App.

Die Buchung erfolgt online oder über direkten Kontakt mit Further at Work. Online erfolgt die Buchung durch Auswahl der Lizenz und Eingabe der in den Eingabefeldern ersichtlichen und erforderlichen Angaben sowie Betätigung des Buttons am Ende des Buchungsprozesses.

Nach der Buchung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung mit den Einzelheiten der Buchung sowie die Zugangs- oder Abrufdaten.

Further at Work behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen nicht oder nur teilweise anzunehmen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Buchung besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Darüber hinaus behält sich Further at Work vor, bestimmte Produkte zeitweise oder dauerhaft nicht zum Abruf bereitzuhalten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit eines Produkts besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.

3) Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils im Angebot bzw. in der Beschreibung der App oder sonstigen Zusatzleistungen angegebenen Preise. Die Zahlung kann in den jeweils angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen.

Die Forderungen von Further at Work werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zahlbar, wenn sie nicht direkt eingezogen werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Further at Work über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Mangels rechtzeitiger Zahlung ist Further at Work berechtigt, Zugang zur App oder den Dienstleistungen zu sistieren und/oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser überhaupt zustande gekommen ist.

4) Laufzeiten und Kündigung

Der kostenlose Probemonat beginnt mit dem Datum der Bereitstellung der App durch Further at Work an den Kunden. Die Kündigung hat in Textform oder via Abmeldeprozess auf der App zu erfolgen. Bis zum Ende des Probemonats wird die Möglichkeit eingeräumt, das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden.

Die Laufzeit der gebuchten und insoweit im Vertrag zwischen Further at Work und dem Kunden enthaltenen Lizenzen beginnt mit Ablauf des Gratis-Probemonats. Für die Berechnung von Monat und Jahr ist Art. 77 Abs. 3 OR massgeblich. Eine Kündigung ist jeweils auf Ende des nächsten Monats, bei Jahreslizenz aber frühestens auf Ende der entsprechenden Lizenz, gültig.

Mangels Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Periode (Monat oder Jahr, je nach Lizenz). 

5) Nutzungsrechte

Der Umfang der erlaubten Nutzung der App ergibt sich aus dem Zweck des abgeschlossenen Vertrages. Die Nutzung von DNA ist ausschliesslich durch Mitarbeitende des Kunden und allfällige Temporärmitarbeitende, die vom Kunden beschäftigt sind, gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Produkt oder Teile davon unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten (insbesondere nicht Logos und Markennamen von uns oder unseren Partnern zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu unterdrücken), oder auf andere als die vereinbarte Art und Weise zu nutzen oder zu verwerten. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass auch seine Mitarbeitende und Temporärmitarbeitende, die er beschäftigt, die App unberechtigten Dritten nicht zur Verfügung stellt. Das Nutzungsrecht erlischt – je nach Buchung – jeweils mit Ablauf oder Aufbrauchen des vertragsgegenständlichen Produkts oder nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Further at Work behält sich jegliche Urheberrechte und weitere Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt sind, vor.

6) Haftung und Gewährleistung

Further at Work kann keine Zusicherung oder Garantie abgeben, dass das vom Kunden beabsichtigten Ergebnis durch die Nutzung der App oder anderer Leistungen eintritt. Further At Work schuldet insbesondere keinen konkreten Erfolg und die App ersetzt keine individuelle Beratung. Der Kunde bleibt selbst dafür verantwortlich, etwaig erlernte Inhalte umzusetzen und gegebenenfalls einer rechtlichen Bewertung zu unterziehen.

Further at Work haftet nicht für Schäden, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen oder auf eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Produkts zurückzuführen sind. Des Weiteren wird die Haftung von Further at Work soweit gesetzlich zulässig auf Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eingeschränkt.

Bei höherer Gewalt ist Further at Work von dessen Verpflichtungen für den Zeitraum und in dem Umfang, in dem höhere Gewalt die Leistungserbringung verhindert, befreit.

7) Varia

Ohne anderslautende Anweisung des Kunden ist Further at Work berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken, beispielsweise auf der eigenen Webseite oder in Kundenpräsentationen, zu nutzen.

Der Kunde ist selbstständig dazu verpflichtet, die (angegebenen) technischen Mindestanforderungen (z.B. installiertes Programm zum Abruf der gängigen Video-Player, breitbandige stabile Internetverbindung) für die Nutzung der App zu erfüllen.

Further at Work ist bemüht, die App ohne Störungen möglichst dauerhaft bereitzustellen, übernimmt aber aufgrund der technischen Machbarkeit keine Gewähr für eine störungsfreie Bereitstellung oder eine bestimmte Verfügbarkeit des Produkts. Es kann insbesondere vorkommen, dass Further at Work den Zugang dazu oder zu bestimmten Funktionen ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer einschränken muss. Außerdem besteht kein Anspruch darauf, dass Further at Work einzelne Funktionen dauerhaft aufrechterhält.

Für die vorliegenden AGB findet ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den AGB ist Bern.

Bern, September 2025